Wie und in welchen Fällen ist eine Freistellung vom Unterricht möglich?
Freistellungen sollten immer eine Ausnahme sein. Ist jedoch z.B. eine Kur geplant oder eine wichtige Familienfeier steht bevor, sind Freistellungen möglich.
Eine Bitte um Freistellung muss laut Schulordnung von den Eltern 3-4 Wochen vorher schriftlich beantragt werden und sollte nur in dringenden Ausnahmefällen beansprucht werden.
Über die Freistellung entscheidet:
Bis zu 3 Tage: der Klassenlehrer
Bis zu 15 Tage (bzw. bei Freistellungen unmittelbar vor und nach den Ferien): der Schulleiter
Den Antrag für eine Freistellung können Sie unter dem Punkt Downloads herunterladen oder persönlich im Sekretariat der Schule abholen.
Zuletzt aktualisiert am 12.01.2021 von Christina Groß.